AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rollervermietung ROMOP Roller und Mopeds für Dich

Stand 16.01.2023
Präambel

Die Rollervermietung ROMOP Roller und Mopeds für Dich bietet in seinem Geschäftsgebiet seinen Kunden die entgeltliche Nutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) an. Mittels der Registrierung bei emmy (Basisvertrag) wird der Kunde berechtigt, nach folgenden Bestimmungen dieser AGB die Kraftfahrzeuge nach Abschluss des jeweiligen Einzelmietvertrages zu nutzen.
§ 1 Zugelassene Kunden, Vertragspartei und Geltungsbereich dieser AGB

(Abs.1: Vertragspartner)

Die Bereitstellung erfolgt durch Rollervermietung ROMOP Roller und Mopeds (hier ROMOP), Leinestraße 83, 04279 Leipzig Deutschland. Detaillierte Informationen über ROMOP können auf der Internetseite www.ROMOP.de unter dem Punkt Impressum abgefragt werden.

(Abs.2: Zugelassene Kunden)

Kunden von ROMOP können nur natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) sein, die einen gültigen Basisvertrag mit ROMOP abgeschlossen haben und nach den folgenden Kriterien nutzungsberechtigt sind:

Das 18. Lebensjahr vollendet haben,
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades sind und
die weiteren Kriterien gemäß den Anmeldehinweisen auf der ROMOP Webseite beim Kunden vorliegen.

(Abs.3: Geltungsbereich)

Diese AGB regeln sowohl die Registrierung (Basisvertrag) bei ROMOP als auch den Einzelvertragsschluss zur Kurzzeitmiete der Kraftfahrzeuge. Sie gelten ausschließlich, es sei denn ROMOP stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann ROMOP für die Nutzung ihrer Produkte ergänzende Bedingungen vorsehen. Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutzrecht, die auf der Internetseite von ROMOP unter dem Punkt Datenschutz einzusehen sind.

(Abs.4: Recht zur Änderung der AGB)

ROMOP ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, das ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt ROMOP seine Nutzer rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese auf der Internetseite von ROMOP. Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist emmy berechtigt, den Basisvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(Abs.5: Hinterlegung der AGB)

Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Internetseite von ROMOP abrufen, ausdrucken sowie speichern.
§ 2 Vertragsgegenstand

(Abs.1: Gegenstand)

Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen ROMOP und seinen Kunden auf Grundlage dieser AGB ist zum einen der Basisvertrag, welcher als Rahmenvertrag die Rechtsbeziehung der Parteien während der Registrierung und der folgenden Serviceleistungen vorsieht, und sind zum anderen die Einzelmietverträge, welche auf Grundlage dieser AGB und auf Grundlage des Basisvertrages zwischen den Parteien einzeln vereinbart werden.

(Abs.3: Einzelmietverträge)

Im Rahmen des Basisvertrages bietet ROMOP seinen Kunden in seinem Geschäftsgebiet die entgeltliche Nutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Einzelmietverträge auf der Grundlage des Basisvertrages anmieten kann. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von ROMOP nicht ausgesprochen. ROMOP ist berechtigt die Nutzung von Fahrzeugen einzuschränken oder komplett auszuschließen (z.B. aufgrund von Eisglätte).
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung

(Abs.1: Basisvertrag)

Der Basisvertrag kommt durch ordnungsgemäße Registrierung bei ROMOP zustande (z.B. (i) über die Internetplattform oder (ii) über die App). Hierfür füllt der Kunde das jeweilige Anmeldeformular vollständig aus. Die Schließung des Vertrags erfolgt Vorort in der Leinestraße 83.

(Abs.2: Einzelmietverträge/Anmietung)

Die zum Zeitpunkt des Einzelvertragsschlusses gültige Preis- und Gebührenliste, zu finden auf der Internetseite von ROMOP unter dem Punkt Preise, wird ebenfalls Vertragsgrundlage. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich per Einzelmietvertrag anmieten. Welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde nach Absprache mit einem ROMP Mitarbeiter erfahren. Der Mietvertrag über die Nutzung eines ROMOP Fahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang unterschreibt.

(Abs.3: Reservierung im Rahmen der Einzelvermietung)

Kunden können verfügbare Kraftfahrzeuge auch reservieren. Die Reservierung erfolgt schriftlich über eine E-Mail ist ist mit einer 50% Anzahlung geltend.

(Abs.3: Abrechnungsgrundlage des Einzelmietvertrages)

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt gemäß der tatsächlichen Fahrtzeit. Wir das Fahrzeug über die 24h genutzt, kostet jede angebrochene Stunde 15,00€.

§ 6 Pflichten der Kunden

Bezogen auf die folgenden Verfahrensstadien ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet – wobei die einzelnen Verpflichtungen entsprechend auch für jeden anderen Zeitpunkt der Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages gilt:

(Abs. 1: Registrierung)

Die Kunden sichern bei der Vertragsschließung gegenüber ROMOP ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten (insbesondere aber nicht abschließend: Name, vollständige Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Handynummer, Zahlungsmethode, Kontoverbindung (IBAN oder Kreditkartendaten) im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.

(Abs. 3: Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrantritt)

Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Ist keine Verkehrssicherheit gewährleistet, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der Schadensliste abgeglichen werden. Festgestellte Mängel/Schäden sind vor Fahrtantritt zu melden.

Der Kunde darf keine eigenmächtigen Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchführen.

(Abs. 4: Während der Fahrt)

Der Kunde muss bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahrtberechtigung ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.

Im Interesse aller Kunden, der Umwelt und der Allgemeinheit hat der Kunde auf eine sichere Fahrweise zu achten und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Kunde hat mit dem Kraftfahrzeug sorgsam umzugehen, sowie Sitzbank und Helm nicht grob zu verschmutzen.

Beim Parken hat der Kunde die Kraftfahrzeuge auf den nach Nr. 5 dieses Paragraphen erlaubten Flächen zu parken und darf nur dort die Miete beenden.

Auf Verlangen von ROMOP hat der Teilnehmer jederzeit den genauen Standort des Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen, dies gilt insbesondere bei Mietvorgängen von mehr als 24 Stunden.

Sollte sich der Kunde während der Fahrt außerhalb des Geschäftsgebiets aufhalten, ist er verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig die ordnungsgemäße Rückgabe des angemieteten Kraftfahrzeuges (im Sinne von § 4 und § 8 (in Verbindung mit Nr. 5 dieses Paragraphen) und die Beendigung des Einzelmietvertrages einzuleiten. Die Rückgabe muss im Geschäftsgebiet von ROMOP in der Leinestraße 83 erfolgen.

Bei Mängeln, technischen Störungen oder sonstigen den mietvertraglichen Gebrauch vorliegenden Störungen, hat der Kunde ROMOP unverzüglich telefonisch zu informieren. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.

(Abs. 5: Parken)

Der Kunde ist verpflichtet, ROMOP Fahrzeuge ordnungsgemäß und der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen (dazu gehören auch gebührenpflichtige öffentliche Parkflächen, solange eine gültige Parkberechtigung besteht).

Darüber hinaus ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Halte- und Parkverboten, Taxiparkplätzen sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) nicht gestattet.

Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Kraftfahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „6:00 bis 15:00 Uhr“ oder „30.03.2015 bis 30.04.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr“) abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung erst 72 Stunden nach Abstellen des Kraftfahrzeuges wirksam wird. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. „wegen Bauarbeiten“). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.

(Abs. 6: Rückgabe des Kraftfahrzeugs)

Der Kunde ist verpflichtet das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Sinne von § 8 dieser AGB zurückzugeben.

Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören, darf der Kunde über das Mietende hinaus nicht aus dem Kraftfahrzeug entfernen.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nach der Rückgabe vollgetankt abgestellt wurde. Leinestraße 83, 04279 Leipzig.

(Abs. 7: Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen)

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem ROMP Kraftfahrzeug, zu Schaden gekommen ist.

Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung ROMOP abgeben. Wird ohne vorherige Zustimmung durch ROMOP ein solches Schuldanerkenntnis durch den Kunden abgegeben, gilt dieses Schuldanerkenntnis nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder ROMOP noch der Versicherer sind an dieses Schuldanerkenntnis gebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, ROMOP zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und ROMOP nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei ROMOP ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet werden und ROMOP behält sich vor, alle unfallbedingten Kosten und Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Fixe Kosten und Aufwendungen, die ROMOP im Vorfeld und unabhängig vom Schadensbild kalkulieren kann, ergeben sich aus der Preis- und Gebührenliste (im Folgenden „Gebühren bei Unfallschaden“) und sind vom Kunden zu zahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) emmy kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühren bei Unfallschaden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigen.

Im Falle eines Unfalles außerhalb des definierten Geschäftsgebietes trägt der Kunde alle Kosten, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück ins Geschäftsgebiet anfallen. ROMOP kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Gebühr gemäß aktueller Preis- und Gebührenliste berechnen (im Folgenden „Unfallrückführungsgebühr bei Kundenverschulden“), es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) ROMOP kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Unfallrückführungsgebühr bei Kundenverschulden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigt. emmy ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Unfallrückführungsgebühr hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Auch im Falle eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne von § 8 dieser AGB beendet. Sollte das Fahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag nach Absprache mit ROMOP.

Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit ROMOP innerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von ROMOP zulässig.

§ 9 Bußgeldverfahren

Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) und sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz). Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit diesem Basisvertrag emmy von sämtlichen Buß- Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von ROMOP verlangt. Eventuelle Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden im Wege des Ausgleichs als Aufwandspauschale gemäß Preis- und Gebührenliste pro Fall in Rechnung gestellt (im Folgenden „Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften“), es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) ROMOP kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigen. ROMOP ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 10 Versicherung, Selbstbeteiligung

(Abs.1: Allgemein)

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung. Ferner wird der Kunde im Schadenfall per Vertragsverhältnis zu ROMOP so gestellt. Der Kunde trägt die Kosten der Reparaturen, sofern ein eigens versuchter Schaden entstanden ist. Im Falle eines Diebstahls werden 1000,00€ geltend gemacht. Die Summe wird mit der Kaution von 250,00€ verrechnet. Sollte der Schade die Kautionssumme überschreiten, ist der Mieter verpflichtet diese Summe binnen Rechnungshinweis zu überweisen.

(Abs.1: Entgelt und Rechnungserstellung)

Dem Kunden werden die Preise und Gebühren (im Folgende beides Entgelt) gemäß zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste, einsehbar auf der Internetseite von ROMOP unter Preise, in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preis- und Gebührenangaben, die eventuell aus Zwischenspeichern (z.B. Browser-Cache, Proxies etc.) geladen werden, sind unverbindlich. Die Preise werden pro Einzelmietverhältnis auf der Grundlage der Buchung zu Grunde liegenden Nutzungsdauer berechnet. Das Entgelt wird mit Beendigung der Anmietung fällig und dem Kunden ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail spätestens 32 Tage nach Beendigung des Einzelmietvertrages.

(Abs.2: Zahlungsmodalität)

ROMOP arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen in bar oder per EC Überweisung.

(Abs.2.2: Anzahlung)
ROMOP veranschlagt eine Anzahlung von 50% der gesamten Mietsumme. Nach Zahlung dessen gilt die Buchung als verbindlich. Widerruft der Kunde die Buchung nach weniger als 10 Tagen, wird die Anzahlung Seitens ROMOP einbehalten.

(Abs.1: Bekenntnis)

ROMOP ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von emmy auf der Internetseite verwiesen.

(Abs.2: Datenschutzrechtliche Gestattungen)

ROMOP ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Fahrzeugdaten und Daten zur Ortsbestimmung des Kraftfahrzeuges zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Basisvertrages und damit der jeweiligen Einzelmietverträge notwendig und erforderlich ist. Zur exakten Abrechnung der Nutzungen des Kunden werden die einzelnen Mietvorgänge mit Startort, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Zielort und Zielzeitpunkt erfasst. Diese Daten werden dann für die Rechnungserstellung durch ROMOP verwendet. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist emmy ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Vorname, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. ROMOP ist zudem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden in Kontakt zu setzen und die Ursache der Störung zu ermitteln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.

(Abs.3: Keine Weitergabe der Daten an Unbefugte)

ROMOP gibt in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt ROMOP den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft unentgeltlich und unverzüglich über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.

§ 17 Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von ROMOP anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ROMOP auf einen Dritten übertragen.
§ 18 Schlussbestimmungen

(Abs.1: Gerichtsstand)

Sofern der Kunde als Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von ROMOP zuständige Gericht.

(Abs.2: Anwendbares Recht)

Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von ROMOP.

(Abs.3: Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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